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Verfolgung der Homosexuellen im Nationalsozialismus

Anfang des letzten Jahrhunderts bildeten sich die ersten homosexuellen Verbände und Selbsthilfeorganisationen, welche jedoch ausschließlich männlich waren. In den 20er Jahren entwickelte sich insbesondere in Berlin eine homosexuelle Subkultur. Doch bereits am Ende der Weimarer Republik führte die Polizei erste Kampagnen gegen Homosexuelle durch.

Das Berliner Homosexuellen-Lokal ELDORADO nach seiner Schließung im März 1933. Quelle: '... die vielen Morde...' Dem Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus, Hrsg.: BIL, o.J.Mit der Machtübernahme der Nazis verschärfte sich die Situation für Homosexuelle. Die homosexuellen Organisationen wurden verboten.
1934 wurde die SA aufgrund ihrer homosexuellen Anführer aufgelöst und die gesamte Führungsspitze hingerichtet.
1935 wurden im Zuge der "Nürnberger Gesetze" auch der seit 1870 existierende Paragraph 175, der sich gegen Homosexuelle richtete, verschärft. Die Homosexuellen galten nach der NS-Ideologie zudem als "Landesverräter" und als "jüdisch und kommunistisch verseucht". Die Tatsache, dass es auch in der SS und SA Homosexuelle gab, hielt die Nazis nicht davon ab, Homosexuelle zu verfolgen.
1937 erklärten die Nazis außerdem, sie könnten nun auch den eigenen Anhängern keine Hinrichtung mehr ersparen. Es wurden allerdings hauptsächlich homosexuelle Männer verfolgt, mit der Argumentation, dass sie "für den normalen Geschlechtsverkehr unbrauchbar" wären, und dies zu einem Geburtenrückgang führen würde.
1938 wurde auf Homosexualität die Todesstrafe ausgesetzt, der sich Homosexuelle nur durch Zwangskastration entziehen konnten.

Gedenktafel an der Südseite des U-Bahnhofes Nollendorfplatz in Berlin-Schöneberg. Quelle: '... die vielen Morde...' Dem Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus, Hrsg.: BIL, o.J.Die Lage der Homosexuellen in den KZs war sehr schlimm. Die Homosexuellen wurden durch ein rosa Dreieck auf ihrer Kleidung gekennzeichnet. Man teilte ihnen die härtesten Arbeiten zu Sie stellten nach Juden und Roma die größte Anzahl an Gefangenen. Ihre Sterblichkeitsrate lag bei 60%, die der Politischen bei 14%. Die meisten waren in Sachsenhausen, welches als das "Auschwitz der Homosexuellen" galt, interniert.

Der berüchtigte Paragraph 175 wurde in der Bundesrepublik auch nach Ende der NS-Zeit noch bis 1969 beibehalten. Erst dann wurde dieser Paragraph überarbeitet, aber immer noch drohten Homosexuellen Geld- oder Freiheitsstrafen, von bis zu 5 Jahren.
In der DDR wurde bereits 1957 eine Änderung des Strafrechts vorgenommen, nach der die Strafbarkeit für gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen faktisch aufgehoben wurde. Bis 1988 wurden alle Gesetze gegen Homosexuelle abgeschafft.
Nach der Wende galten dann in ganz Deutschland in Bezug auf Homosexualität bis 1994 die Gesetze der Bundesrepublik. Bis heute hat sich niemand für die Verfolgungen der Homosexuellen währen der NS-Zeit entschuldigt.


Text von Tobias, Miriam, Mirinda und Vinh
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