17. April 1942: Juden wird die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel verboten.

Ein Zeitungsausschnitt aus dem 'Jüdischen Wochenblatt'

Benutzungsverbot

"Juden die zum Tragen des Kennzeichens verpflichtet sind, ist die Benutzung sämtlicher öffentlicher Verkehrsmittel innerhalb des Bereichs ihrer Wohngemeinde ohne schriftliche Erlaubnis der Ortspolizeibehörde verboten. Benutzungserlaubnis wird erteilt:

  • Juden im Arbeitseinsatz wenn zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Wegstrecke (ohne den Rückweg) von mehr als einer Stunde Gehzeit bzw. von mehr als 7 km zurückzulegen ist, kriegsgeschädigten, alten oder sonst körperlich behinderten Personen auch bei entsprechend geringerer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

  • Schulkindern wenn zwischen Wohnung und Schule eine Wegstrecke (ohne Rückweg) von in der Regel mehr als einer Stunde Gehzeit bzw. von mehr als 5 km zurückzulegen ist, kränklichen, schwachen oder gebrechlichen Kindern auch bei entsprechend geringerer Entfernung zwischen Wohnung und Schule

  • zugelassenen Krankenbehandlern, Krankenschwestern, Hebammen und Konsulenten.

  • a) Die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde wird auf einem gelben Vordruck in Postkartengröße, in der Regel gültig für die Dauer eines Jahres erteilt.

    b) Der Erlaubnisschein ist zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis beim Lösen der Fahrkarte, bei Antritt der Fahrt, sowie bei Fahrkartenkontrollen unaufgefordert vorzuzeige

    c) Der Erlaubnisschein ist zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen für seine Ausstellung nicht mehr vorliegen oder sich verändern. Insbesondere bei einem Wechsel der Wohnung oder der Arbeitsstätte, jedenfalls nach Ablauf der Gültigkeitsdauer."



    Was das für die betroffenen Menschen bedeutete,
    kann man verschiedenen Zeitzeugenberichten entnehmen.